Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Seite enthält unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für eine übersichtlichere Darstellung können Sie hier die PDF-Datei anzeigen:
BMIFREIZEIT
Allgemeines&Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungenvon BMILeisure gelten zusammen mit ihren Anhängen für jedes zwischenBMILeisure und dem Kunden ausgeführte Bestellformular sowie für alle Software, Hardware und Dienstleistungen, dieBMILeisure für den Kunden erbringt.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, auf seine eigenen allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen zu verzichten, auch wenn darin festgelegt ist, dass nur diese Bedingungen gelten, und selbst wenn diese Geschäftsbedingungen vonBMILeisure nicht beanstandet wurden.
Definitionen
Capitalised notions used throughout these Terms and Conditions shall have the meaning given to them below, unless stated otherwise:
Agreement means the entire contractual relation between BMI Leisure and the Client, consisting of (i) the Terms and Conditions, (ii) the relevant Order Forms and (iii) the Annexes.
Account means the personalised log-in credentials with which the User accesses the Software.
Annex means any annex, schedule, appendix or other complementary document which forms a part of the Agreement.
Business Day means any weekday other than a bank or public holiday in Belgium.
Business Hours means the hours of 08:30 to 17:30 CET on a Business Day.
BMI Leisure: means Business & Marketing Improvement NV, a company organized and existing under the laws of Belgium having its registered office in Molseweg 160, 2440 Geel (Belgium) and registered with company number BE0562.755.594.
BMI Leisure Dedicated Instance means hosting services purchased by BMI Leisure which are used by the Client to access the Software.
Client means the legal entity entering into contractual relations with BMI Leisure, as identified on the Order Form.
Client Data means all data proprietary to or held by the Client which is processed by BMI Leisure as described in the Agreement and as a result of the Client using the Software.
Client Personal Data means all Personal Data proprietary of or held by the Client.
Confidential Information of a Party means the information of such Party disclosed to the other Party during the negotiation of this Agreement and the cooperation between both Parties under this Agreement, whether in written, oral, electronic or other form and which (i) is explicitly marked as confidential or proprietary, (ii) should reasonably be considered confidential, or (iii) is traditionally recognized to be of a confidential nature, regardless of whether or not it is expressly marked as confidential, and including but not limited to all material, papers, databases, drawings, diagrams, calculations, figures, procedures, processes, business methodologies, contracts (including these Terms & Conditions), financial, technical and legal information, budgets, sales marketing, public relations, advertising and commerce plans, ideas, strategies, projections, business plans, strategic expansion plans, products and product designs. For the avoidance of doubt, Confidential Information shall include the Software (in object code and source code form).
Customized Services means the delivery of specific project services, specifically agreed between Parties and as further specified in a Statement of Work.
Data Processing Agreement means the document attached to these Terms and Conditions in Annex 1 setting out the terms and conditions governing the processing of Personal Data under the Agreement.
Data Protection Laws means all relevant regulation, national or international, concerning privacy and data protection, including but not limited to the General Data Protection Regulation (“GDPR”).
Deliverable means any concrete output of a task or activity that BMI Leisure is obligated to deliver under this Agreement.
Documentation means the information provided by BMI Leisure to the Client in documentary form, including without limitation the description of the Software and user manual.
Effective Date means the date of last signature of the Agreement.
Fees means any and all amounts payable by the Client to BMI Leisure under the Agreement.
Force Majeure means a temporary or permanent inability of a Party to fulfil its obligations, resulting from unavoidable, unforeseeable and external facts and circumstances reasonably beyond the control of that Party. Shall in any case be considered Force Majeure (without being exhaustive): war or war risk, insurrection or public revolt, fire caused by an outside calamity, an import or export embargo imposed by the government, internet failure, hosting failure, floods, explosion, weather conditions, strike or social action and all other circumstances generally qualified as a Force Majeure.
Hardware means any physical devices and materials, such as servers and timing systems provided by BMI Leisure to Client, if and where applicable, as set out in the Order Form. All Hardware shall be considered Third Party Materials.
Hosting means the storage of data on a server or a computer so that it can be accessed over the internet.
Implementation Services means the services provided by BMI Leisure online or on premise with respect to the installation and setup of the Software and the Hardware, which shall be detailed in the relevant Order Form(s).
Intellectual Property Rights means all intellectual or industrial property right or equivalent, whether registered or unregistered, including but not limited to: (i) copyright (including moral rights), patents, database rights and rights in trademarks, logos, designs, other artwork, know-how and trade secrets and other protected undisclosed information; and (ii) applications for registration, and the right to apply for registration, renewals, extensions, continuations, divisions, reissues, or improvements for or relating to any of these rights.
Invoice Date means the date indicated on the invoice from which the payment term will be calculated.
Installation Date means the date on which the Implementation Services are executed by BMI Leisure.
License and Support Fee means the fee paid by the Client to BMI Leisure as determined in the Order Form for access to the respective Modules, as determined in clause 3, and the provision of Support Services, provided by BMI Leisure in accordance with the Service Level Agreement.
Maintenance Services means the works needed from time to time to ensure a correct functioning of the Software.
Module means any of the specific modules which are available for use within the Software and to which the Client can subscribe by means of paying the License and Support Fee and purchasing a One-off Registrations Package or a Recurring Registrations Package.
Module subscription means the applicable subscription to the Software by the Client and which shall consist of a monthly subscription to the agreed Module(s) which shall be detailed in the relevant Order Form(s), together with the level of the subscription (“Premium”, “Pro”, etc.). The notion “Subscribe” and “Subscribed” shall be interpreted accordingly.
Order Form means a written document signed by both Parties, regardless of its entitlement (e.g. “quotation” or “product order”), indicating the nature, number and other specifics of the Services and Software subscribed to by the Client, including the specific conditions under which such order is made, and which forms an integral part of the Agreement.
One-off Registrations Package means the specific bundle purchased by Client for a certain number of Registrations, which can be used across the Modules, which shall be detailed in the relevant Order Form(s).
Party means a party to this Agreement.
Personal Data has the meaning given to it in article 4 (1) of the General Data Protection Regulation.
Purchase Order means the agreement between BMI Leisure and any Third Party in which Third Party Materials are acquired.
Registration means the registration of a new unique entry in the Client’s database in the Software, which can be used across the Modules (subject to the terms of the relevant Order Form)
Renewed Term shall have the meaning attributed to it in clause 17 of these Terms and Conditions.
Services means the professional services delivered by BMI Leisure to the Client as further detailed on the Order Form and the applicable Statement of Work (if applicable), including – amongst others – Customized Services, Implementation Services and Training Services.
Service Fees means the Fees due by the Client to BMI Leisure for and as a counterpart of BMI Leisure’s delivery of the Services to the Client under the Agreement.
Service Level Agreement / “SLA” means the service level agreement added as an Annex to these Terms & Conditions.
Software means the BMI Leisure on premise or SaaS software for the entertainment business, as made available by BMI Leisure to its customers and which is subdivided in different Modules.
Source Code means the set of instructions and statements written by a programmer using a computer programming language.
Statement of Work or SOW means documents that Parties may enter into from time to time describing the Services that BMI Leisure is to provide in connection with the Software.
Recurring Registrations Package means the applicable data management package in the form of a predefined number of Registrations by the Client, calculated and revised on an annual basis in accordance with clause 18. which can be used across the Modules, which shall be detailed in the relevant Order Form(s)
Subscription Fees means the sums payable by the Client to gain access to the respective Modules, which will be grouped in a License & Support fee
Support Services are the support services described as such in the Service Level Agreement.
Taxes shall have the meaning attributed to it in clause 16.8 of these Terms and Conditions
Third Party Materials means Hardware products for which BMI Leisure is solely acting as a reseller.
Term shall have the meaning attributed to it in clause 17 of these Terms and Conditions.
Terms and Conditions means the present BMI Leisure terms and conditions including, where relevant, its Annexes.
Territory means the territory as defined in the Order Form.
Third Party means any natural or legal person who is not a Party to the Agreement.
Training Services means the services provided by BMI Leisure with respect to the training of the personnel of the Client which shall be detailed in the relevant Order Form(s).
Third Party Supplier shall have the meaning attributed to it in clause 8.1 of these Terms and Conditions
Third Party Warranty shall have the meaning attributed to it in clause 8.1 of these Terms and Conditions
User means an individual within the organisation of the Client that is allowed by the Client to access and use the Software .
Recht auf Zugang zu den Modulen
Unter Berücksichtigung der Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Bestimmungen durch den Kunden (einschließlich der rechtzeitigen Zahlung aller Gebühren) gewährtBMILeisure dem Kunden eine persönliche, eingeschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht abtretbare, verlängerbare und widerrufbare, weltweite Lizenz für den Zugriff und die Nutzung (durch seine Nutzer) der im Bestellformular angegebenen Module.
Jeder solche Zugriff und jede solche Nutzung durch den Kunden und seine Nutzer unterliegt streng den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.
Das Recht auf Zugriff und Nutzung der Module gemäß dieser Klausel3wird nur für die Module gewährt, die der Kunde abonniert hat.
Zur Vermeidung von Zweifeln: Wenn der Kunde neue Module innerhalb der Software hinzufügen möchte, muss ein neues Bestellformular vereinbart werden, einschließlich einer geänderten Lizenz- und Supportgebühr (angepasst an die neuen Module).
Einmalige Registrierungspakete und wiederkehrende Registrierungspakete
Jeder Zugriff auf und jede Nutzung eines oder mehrerer Module erfordert den Kauf (i) eines bestimmten einmaligen Registrierungspakets mit begrenzten Registrierungen oder (ii) eines wiederkehrenden Registrierungspakets für Registrierungen, wie in dem entsprechenden Bestellformular gemäß Klausel18 angegeben.
Für jedes zusätzliche einmalige Registrierungspaket oder wiederkehrende Registrierungspaket (in Bezug auf die Anzahl der Registrierungen) muss ein neues Bestellformular ausgefüllt werden.
Verwendung der Module
Der Zugriff auf die Module und deren Nutzung müssen jederzeit im Einklang stehen mit (a) der geltenden Dokumentation; (b) den Bestimmungen der Vereinbarung; und © allen angemessenen Anweisungen vonBMILeisure in Bezug auf die Nutzung dieser Module.
Der Zugriff auf bestimmte Module und deren Nutzung ist nur den vom Kunden identifizierten Nutzern gestattet.
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden (und verpflichtet seine Nutzer dazu), weder direkt noch indirekt (insbesondere durch Handlungen von verbundenen Unternehmen, Vertretern, Subunternehmern, Nutzern oder generell Dritten) (i) die Software in einer Weise zu nutzen, die nicht dem vorgesehenen Zweck der Module und den internen Geschäftszwecken des Kunden entspricht, (ii) die Software ganz oder teilweise an Dritte, unabhängig davon, ob diese mit dem Kunden in Verbindung stehen oder nicht, zu vertreiben, zu verkaufen, zu vermieten, zu vermarkten, zu verleasen, auszustellen, zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu übertragen, bereitzustellen, offenzulegen oder anderweitig zugänglich zu machen oder deren Nutzung oder Zugriff darauf zu gestatten, es sei denn, dies ist in der Vereinbarung oder anderweitig ausdrücklich gestattet, (iii) die Software zu modifizieren oder abgeleitete Werke auf der Grundlage der Software oder vertraulicher Informationen vonBMILeisure zu entwickeln, (iv) die Software zu verwenden, außer wie hierin ausdrücklich genehmigt, (v) die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln oder zu versuchen, sie zu rekonstruieren, zu identifizieren oder zu entdecken, zu kopieren, abgeleitete Werke auf der Grundlage des Quellcodes der Software (sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist), der zugrunde liegenden Ideen, der zugrunde liegenden Benutzeroberflächentechniken oder Algorithmen der Software mit irgendwelchen Mitteln zu erstellen (außer in dem Umfang, in dem eine solche Beschränkung nach geltendem Recht verboten ist) oder irgendetwas von dem Vorstehenden offenzulegen, (vi) die Software mit einem Pfandrecht oder Sicherungsrecht zu belasten oder zuzulassen, (vii) Maßnahmen zu ergreifen, die dazu führen würden, dass die Software oder der Quellcode öffentlich zugänglich gemacht werden, (viii) die Software in einer Computerumgebung zu verwenden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet ist, (ix) technische Beschränkungen der Software zu umgehen, (x) (Sicherungs-)Kopien der Software anzufertigen (sofern dies nicht gesetzlich oder anderweitig in dieser Vereinbarung gestattet ist), (xi) Eigentumsvermerke (einschließlich Urheberrechtsvermerke) vonBMILeisure zu entfernen.
Der Kunde hat alle geltenden Gesetze in Bezug auf die Nutzung der Software einzuhalten. Der Kunde oder der Nutzer darf die Software nicht (a) in einer Weise nutzen, die unrechtmäßig, illegal, betrügerisch oder schädlich ist, oder (b) in Verbindung mit unrechtmäßigen, illegalen, betrügerischen oder schädlichen Zwecken oder Aktivitäten nutzen.
Der Kunde unternimmt angemessene Anstrengungen, einschließlich angemessener Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf die Zugangsdaten zum Konto, um sicherzustellen, dass keine unbefugte Person über ein Konto Zugriff auf die Software erhält.
Das Recht auf Zugriff und Nutzung der Module im Rahmen des Modulabonnements ist ausdrücklich auf die in der Vereinbarung festgelegten Rechte, Einschränkungen und sonstigen Bedingungen beschränkt, und der Kunde kann sich nicht auf angebliche stillschweigende Rechte berufen, die nicht ausdrücklich in der Vereinbarung festgelegt sind.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass jeder Zugriff auf und jede Nutzung der Software außerhalb des Umfangs des jeweiligen Modulabonnements und/oder unter Verstoß gegen die in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen (es sei denn, ein solcher Zugriff und/oder eine solche Nutzung wurde ausdrücklich schriftlich von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter vonBMILeisure genehmigt)BMILeisure berechtigt, ein oder mehrere Modulabonnements oder die gesamte Vereinbarung wegen einer wesentlichen Vertragsverletzung durch den Kunden ohne weitere Formalitäten und unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, dieBMILeisure gemäß dieser Vereinbarung oder geltendem Recht zustehen, sofort zu kündigen (oder alternativ nach Ermessen vonBMI Leisureauszusetzen). Zur Vermeidung von Zweifeln wird durch die Kündigung gemäß dieser Klausel5.7auch das gesamte Modulabonnement gekündigt.
Erbringung der Dienstleistungen und Abnahme
BMILeisure stellt dem Kunden die jeweiligen Module am in der Bestellung oderder entsprechendenLeistungsbeschreibung angegebenen Installationstermin zur Verfügung, sofern die zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Lizenz- und Supportgebühren sowie Servicegebühren ordnungsgemäß bezahlt wurden.
Alle vonBMILeisure im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Leistungen werden gemäß den Bedingungen der entsprechendenLeistungsbeschreibung angenommen.
In jedem Fall gelten die Lieferungen als angenommen, wenn (i) der Kunde mit der Nutzung der in diesen Lieferungen enthaltenen Inhalte beginnt oder wenn (ii) der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferung der Lieferung eine Ablehnung mitteilt.
Entwicklung und Verfügbarkeit der Software
BMILeisure kann die Software regelmäßig aktualisieren und verbessern. Aktualisierte Versionen der Software werden dem Kunden über automatische Updates und Upgrades oder über neue Releases (falls zutreffend) zur Verfügung gestellt.BMILeisure behält sich das Recht vor, operative oder technische Änderungen an der Software vorzunehmen und bestimmte Funktionen zu ändern, hinzuzufügen oder zu entfernen.
BMILeisure unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Verfügbarkeit der Software für den Kunden aufrechtzuerhalten
Der Kunde erkennt an, dass zur Gewährleistung einer korrekten Funktion der Software von Zeit zu Zeit Wartungsdienste erforderlich sind.BMILeisure führt solche Wartungsdienste nach eigenem Ermessen durch und unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Auswirkungen auf das Tagesgeschäft des Kunden so gering wie möglich zu halten. Soweit möglich, wirdBMILeisure den Kunden vorab schriftlich über geplante Wartungsarbeiten informieren, die sich auf die Verfügbarkeit der Software auswirken oder erhebliche negative Auswirkungen auf die Software haben könnten. BMILeisure haftet nicht für Kosten, die dem Kunden aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Software infolge von Wartungsarbeiten entstehen, die zuvor schriftlich angekündigt wurden.
Materialien von Drittanbietern (Hardware)
Materialien von Drittanbietern unterliegen den Lieferbedingungen, Garantien, Wartungsbedingungen und sonstigen Vertragsbedingungen („Garantien von Drittanbietern“) des jeweiligen Lieferanten („Drittanbieter“). Mit der Unterzeichnung eines Bestellformulars akzeptiert der Kunde ausdrücklich die Anwendbarkeit der spezifischen Bedingungen für Materialien von Drittanbietern. Der Kunde hat, soweit möglich, etwaige Ansprüche ausschließlich gegenüber dem Drittanbieter geltend zu machen, um die Behebung sichtbarer und/oder versteckter Mängel an den Materialien von Drittanbietern gemäß diesen Garantien von Drittanbietern zu erreichen.
Die Materialien von Drittanbietern werden ab Werk (INCOTERMS, neueste Fassung) per FedEx oder einem anderen vonBMILeisure beauftragten Drittanbieter versandt. Die Lieferung der Materialien von Drittanbietern erfolgt auf Risiko und Kosten des Kunden. Alle anfallenden Zollkosten gehen zu Lasten des Kunden.BMILeisure schließt während des Transports der Materialien von Drittanbietern eine Mindestversicherung gemäß den geltenden Versicherungsbedingungen von FedEx (oder einem anderen von BMI Leisure beauftragten Drittanbieter) ab. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden die Materialien von Dritten ohne Versicherung (auf eigenes Risiko des Kunden) versandt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ist dieser für den Versand der Materialien von Dritten verantwortlich. In diesem Fall erfolgen Versand und Lieferung der Materialien von Dritten vollständig auf Risiko und Kosten des Kunden.
Wenn die Bestellung für Materialien von Dritten es dem Kunden nicht erlaubt, sich direkt an den Drittanbieter zu wenden, müssen die MängelBMILeisure gemeldet werden, undBMILeisure wird sich in angemessener Weise bemühen, die Mängel beheben zu lassen.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dassBMILeisure, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, keine Verpflichtungen übernimmt und keine Garantien in Bezug auf die Materialien von Dritten zusätzlich zu den Garantien von Dritten gewährt.
Soweit der DrittanbieterBMILeisure die Möglichkeit bietet, Garantien Dritter auf den Kunden zu übertragen, wirdBMILeisure diese Garantien Dritter auf den Kunden übertragen. Der Kunde wird sich, soweit möglich, ausschließlich an den Drittanbieter wenden, um Garantien Dritter geltend zu machen.
Rechte an geistigem Eigentum
BMILeisure ist und bleibt der alleinige und ausschließliche Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Software, die Dienste und die Dokumentation (einschließlich aller neuen Versionen, Aktualisierungen, Anpassungen, Erweiterungen, Modifikationen oder Verbesserungen, die an der Software oder der Dokumentation vorgenommen werden). Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung überträgt dem Kunden oder Dritten Eigentumsrechte oder geistige Eigentumsrechte an der Software, den Diensten und der Dokumentation. Der Kunde erwirbt in keiner Weise Eigentumsrechte, Urheberrechte, geistige Eigentumsrechte oder andere Eigentumsrechte jeglicher Art an der Software, den Diensten oder der Dokumentation. Der Kunde verpflichtet sich, keine Eigentumsvermerke, einschließlich Marken- oder Urheberrechtshinweise, auf oder in der Software, die während ihres Betriebs sichtbar sind, oder auf Medien oder in der Dokumentation zu entfernen, zu unterdrücken oder in irgendeiner Weise zu verändern. Der Kunde muss solche Eigentumsvermerke in alle zulässigen Sicherungskopien oder sonstigen Kopien aufnehmen oder reproduzieren.
Kundendaten
Alle Kundendaten bleiben Eigentum des Kunden.
Der Kunde gewährtBMILeisure hiermit eine nicht-exklusive Lizenz zum Kopieren, Reproduzieren, Speichern, Verteilen, Veröffentlichen, Exportieren, Anpassen, Bearbeiten und Übersetzen der Kundendaten in dem Umfang, der für die Erfüllung der Verpflichtungen vonBMI Leisureund die Ausübung der Rechte vonBMI Leisuregemäß dieser Vereinbarung angemessen erforderlich ist. Der Kunde gewährtBMILeisure außerdem das Recht, diese Rechte an seine Hosting-, Konnektivitäts- und Telekommunikationsdienstleister zu unterlizenzieren, soweit dies für die Erfüllung der Verpflichtungen vonBMI Leisureund die Ausübung der Rechte vonBMI Leisuregemäß dieser Vereinbarung angemessen erforderlich ist, vorbehaltlich etwaiger ausdrücklicher Beschränkungen an anderer Stelle in dieser Vereinbarung.
Der Kunde garantiertBMILeisure, dass die Daten des Kunden bei ihrer Verwendung durchBMILeisure gemäß dieser Vereinbarung keine geistigen Eigentumsrechte oder sonstigen gesetzlichen Rechte Dritter verletzen und nicht gegen die Bestimmungen von Gesetzen, Statuten oder Vorschriften in irgendeiner Gerichtsbarkeit und unter geltendem Recht verstoßen.
Geräte von Drittanbietern und Hosting
Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass für den Betrieb der Software erforderlich sein kann, dass der Kunde auf eigene Kosten über geeignete Hardware, Netzwerke, Betriebssysteme, Datenübertragungsleitungen mit geeigneter Kommunikationssoftware, Umgebungen und/oder andere Software von Drittanbietern verfügt oder diese beschafft, wie im Bestellformular näher beschrieben. Sofern nicht vereinbart ist, dass diese vonBMILeisure geliefert werden, liegen sie in der alleinigen Verantwortung des Kunden.
Die Software wird, wie im Bestellformular festgelegt, auf einer dedizierten Instanzvon BMILeisure oder vor Ort gehostet.
Kontrolle der Registrierungen
BMILeisure hat das Recht, die Nutzung und Anzahl der Registrierungen der Software durch den Kunden im Rahmen eines wiederkehrenden Registrierungspakets oder eines bestimmten einmaligen Registrierungspakets zu überwachen und zu überprüfen.
Prüfungs
BMILeisure hat das Recht, nach angemessener Ankündigung jederzeit während der Geschäftszeiten Prüfungen durchzuführen, um die Einhaltung der Lizenzbedingungen durch den Kunden zu überprüfen. Ein solches Audit darf den normalen Geschäftsbetrieb des Kunden nicht unangemessen beeinträchtigen. Der Kunde verpflichtet sich, alle nützlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen undBMILeisure in angemessener Weise Zugang und Unterstützung zu gewähren, damitBMILeisure das Audit durchführen kann.
Eine solche Prüfung wird auf Kosten vonBMI Leisuredurchgeführt, es sei denn, die Prüfung ergibt, dass der Kunde gegen diese Vereinbarung verstößt. In diesem Fall hat der Kunde die Kosten für die Prüfung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zu tragen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dassBMILeisure nicht für die Kosten des Kunden verantwortlich ist, die im Zusammenhang mit der Prüfung entstehen.
Support-Dienstleistungen
Vorbehaltlich der fristgerechten Zahlung aller Gebühren werden die Supportleistungen nach bestem Bemühen gemäß derSLA(im Anhang) und vorbehaltlich des erforderlichen Zugangs zu den Räumlichkeiten oder dem Netzwerk des Kunden erbracht.
Dienstleistungen
Wenndie Parteien die Erbringung bestimmter Dienstleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Implementierungsdienstleistungen oder Schulungsdienstleistungen) vereinbart haben, gelten die folgenden Bestimmungen.
BMILeisure erbringt die Dienstleistungen in völliger Unabhängigkeit und plant seine Aktivitäten nach eigenem Ermessen. Diese Unabhängigkeit stellt ein wesentliches Element der Vereinbarung dar, ohne das die Parteien diese nicht geschlossen hätten. Der Vertrag ist in keinem Fall als Arbeitsvertrag zwischen dem Kunden undBMILeisure oder seinen Mitarbeitern auszulegen.
Die Dienstleistungen werden vonBMILeisure durch benannte Personen erbracht, die im Bestellformular angegeben sind.
Der Kunde wirdBMILeisure unverzüglich über jede Verzögerung oder jedes besondere Problem im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistungen informieren.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dassBMILeisure nur dann in der Lage ist, die Dienstleistungen ordnungsgemäß, zeitnah und effizient zu erbringen, wenn der Kunde mitBMILeisure zusammenarbeitet, indem er (i) Managemententscheidungen, Informationen und Genehmigungen zeitnah zur Verfügung stellt; und (ii)BMILeisure kostenlos zeitnah und in angemessener Weise Zugang zu den Einrichtungen, Mitarbeitern, Ausrüstungen, Ressourcen und Systemen des Kunden sowie zu allen relevanten Informationen und Unterlagen (die korrekt und vollständig sein müssen) zu gewähren, die zur Erbringung der professionellen Dienstleistungen erforderlich sind.
BMILeisure ist berechtigt, die zugewiesenen Ressourcen nach eigenem Ermessen neu zuzuweisen oder zu entfernen.
BMILeisure erbringt die Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Branchenstandards und wendet dabei angemessene Sorgfalt und Fachkenntnis an.
Gebühren undZahlungsbedingungen
The License and Support Fee and recurring registrations packages shall be invoiced and payable upfront on a three-month basis, unless otherwise agreed between the Parties.
The invoicing of the License and Support Fee and recurring registrations package shall start on the prior of (i) the Installation Date and (ii) maximum six (6) months after the signature date of the relevant Order Form.
The One-Off Registrations Packages shall be invoiced and be payable 100 % upfront.
The Fees for any one-time Implementation Services or Training Services shall be invoiced and for 100% be payable upfront, 50 % at the moment of signature of the relevant Order Form and 50 % on the Installation Date.
Hardware shall be invoiced and payable upfront before delivery.
The Services Fees will be invoiced monthly or tri monthly or in accordance with invoicing milestones as specified in the relevant Statement of Work.
During the Term, BMI Leisure reserves the right to annually revise the Fees on either the 1st of January or the 1st of July, on the basis of the PC-200 index by applying the following formula: p = P0 * I, whereby: p = the revised price; P0 = the initial price as determined in the most recent quarterly invoice; I = the PC-200 index as determined by the Federaal Planbureau of Belgium, with a weighting factor of 0.8. The Fees will be revised for the first time on the one (1) year anniversary of the Effective Date Such price adjustment shall become effective on either the 1st of January or the 1st of July after the mentioned revision and BMI Leisure shall inform the Client thereof at least one (1) month prior to the price adjustment becoming effective. In the event the Client does not agree to such price increase, the Client may terminate the Agreement in accordance with this Agreement. The Client’s continued use of the Software or the Hardware after such price revision will constitute acknowledgment and acceptance of the modified Fees.
Taxes. Client agrees to pay any sales, use, value-added taxes and any other applicable tariffs or duties, whether domestic or foreign, imposed directly or indirectly (“Taxes”) upon BMI Leisure, its personnel or subcontractors, or their properties (including their equipment, materials, and supplies), the Deliverables or any portion thereof, or the Fees set forth hereunder. Taxes do not include any taxes imposed on BMI Leisure’s net income. Client will reimburse BMI Leisure for any Taxes paid by BMI Leisure or, prior to payment, provide BMI Leisure with valid tax exemption certificates. If Client is required by law to make any tax deduction, withholding or payment from any amount paid or payable by Client to BMI Leisure under this Agreement, the amount paid or payable to BMI Leisure shall be grossed-up to the extent necessary to ensure that BMI Leisure receives and retains, free of liability, a net amount equal to the amount that BMI Leisure would have received.
All invoices are payable within thirty (30) calendar days after the Invoice Date. If a Client disputes an invoice (or any portion thereof), the Client must notify BMI Leisure in writing of the nature of such dispute within five (5) Business Days, after the Invoice Date. Failure to notify BMI Leisure within such period shall result in the invoice deemed accepted by the Client. The undisputed portion of the invoice shall be paid as set forth in the Agreement. For the avoidance of doubt, any impact from defects to the Third Party Materials on the provision of the Services or the Software, cannot be grounds to dispute any invoice.
Payments made by the Client to BMI Leisure under the Agreement shall be final and non-refundable.
All Fees payable to BMI Leisure under the Agreement shall be paid without the right to set off or counterclaim and free and clear of all deductions or withholdings whatsoever unless the same are required by law, in which case the Client undertakes to pay BMI Leisure such additional amounts as are necessary in order that the net amounts received by BMI Leisure after all deductions and withholdings shall not be less than such payments would have been in the absence of such deductions or withholding.
Invoices shall be sent in PDF-format to the Client’s email address, specified in the Order Form.
Any amounts of undisputed invoices that have not been paid within thirty (30) days after the Invoice Date shall automatically and without notice be subject to a late payment interest equal to the highest amount allowable under the applicable law. The interest shall be compounded daily as of the due date until receipt of full payment by BMI Leisure. In addition, the Client shall pay all costs incurred by BMI Leisure as a result of the (extra)judicial enforcement of the Client’s payment obligation under this clause.
Laufzeit der Vereinbarung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen (die„Laufzeit“), bis eine Partei der anderen Partei eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von sechs (6) Monaten übermittelt.
Laufzeit der wiederkehrenden Registrierungspakete
Jede Laufzeit des Pakets für wiederkehrende Registrierungsgebühren beginnt am in dem entsprechenden Bestellformular angegebenen Datum des Inkrafttretens und dauert ein (1) Jahr. Am Jahrestag des Datum des Inkrafttretens werden die Registrierungen im Rahmen jedes Pakets für wiederkehrende Registrierungen vonBMILeisure berechnet. Wenn die Nutzung des spezifischen Pakets für wiederkehrende Registrierungen weniger als50 % oder mehr als150 % beträgt, wird das Paket für wiederkehrende Registrierungen automatisch an ein Paket für wiederkehrende Registrierungen mit einem Preismodell für weniger bzw. mehr Registrierungen angepasst.
Beendigung
BMILeisure kann nach eigenem Ermessen die Dienstleistungen aussetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, wenn der KundeBMILeisure einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht bezahlt und den Zahlungsausfall nicht behebt und wenn zwischenden beidenParteien kein Zahlungsplan vereinbart wurde, und zwar innerhalb von zwanzig (20) Tagen nach Ablauf der Rechnungsfrist. BMILeisure wird innerhalb einer angemessenen Frist eine schriftliche Mitteilung über den Verzug versenden.
Jede Partei kann den Vertrag ohne gerichtliche Intervention, ohne Entschädigungszahlung und unbeschadet ihrer Rechte auf Schadenersatz und anderer Rechte, Rechtsmittel und/oder Ansprüche, die ihr gesetzlich zustehen, sofort ganz oder teilweise kündigen, indem sie der anderen Partei eine schriftliche Kündigungsmitteilung zukommen lässt, wenn: (i) die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine Bestimmung der Vereinbarung begeht und diesen wesentlichen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den wesentlichen Verstoß behebt, (ii) die andere Partei zahlungsunfähig wird, einem freiwilligen oder unfreiwilligen Insolvenz-, Zahlungsunfähigkeits- oder ähnlichen Verfahren unterliegt oder auf andere Weise liquidiert wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt, oder (iii) die andere Partei gegen Ziffer5(Nutzung der Module), Ziffer9(Rechte an geistigem Eigentum) oder Ziffer24(Vertrauliche Informationen) verstößt.
Zur Vermeidung von Zweifeln wird durch die Kündigung durchBMILeisure gemäß diesen Klauseln19.1und19.2auch sofort die Gültigkeit aller zu diesem Zeitpunkt laufenden wiederkehrenden Registrierungspakete und laufenden einmaligen Registrierungspakete von Registrierungen beendet.
Darüber hinaus werden, sofern in Klausel23.4 nichts anderes bestimmt ist, vonBMILeisure unter keinen Umständen Gebühren aufgrund der Kündigung der Vereinbarung durch eine der Parteien zurückerstattet.
Auswirkungen der Beendigung
Bei Beendigung des Vertrags: (i) erlischt automatisch das Recht des Kunden zur Nutzung der Software, und alle dem Kunden gemäß dem Vertrag gewährten Lizenzen werden automatisch gekündigt; (ii) gibt jede Partei innerhalb einer angemessenen Frist nach einer solchen Kündigung oder einem solchen Ablauf alle vertraulichen Informationen zurück, sofern dies nicht zur Einhaltung geltender gesetzlicher oder buchhalterischer Aufbewahrungspflichten erforderlich ist; (iii) gibtBMILeisure alle in der Software gespeicherten Kundendaten zurück, sofern die Rechnungen vollständig bezahlt sind; (iv) Der Kunde zahltBMILeisure unverzüglich alle Gebühren und sonstigen Beträge, dieBMILeisure in Bezug auf die Software bis einschließlich zum Datum der Kündigung zustehen, es sei denn, die Kündigung wurde durch eine wesentliche Vertragsverletzung ausgelöst, die nachweislichBMILeisure zuzuschreiben ist.
Garantien
Der Kunde erkennt an, dass die Software und die Dienste„wiebesehen“ bereitgestellt werden undBMILeisure keine zusätzlichen stillschweigenden oder ausdrücklichen Gewährleistungen übernimmt (einschließlich Gewährleistungen der Marktgängigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck).
BMILeisure haftet nicht für Fehler oder Nichtkonformitäten der Software, wenn diese zurückzuführen sind auf: (a) Handlungen des Kunden oder eines Dritten (einschließlich spezifischer Entwicklungen, Anpassungen und Individualisierungen, die vom Kunden verlangt werden), Dienstleistungen, Software oder Ausrüstung, die nicht vonBMILeisure im Rahmen oder gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt werden; (b) Änderungen, Modifikationen, Aktualisierungen, Umgestaltungen oder Verbesserungen der Software, die nicht vonBMILeisure im Rahmen oder gemäß dieser Vereinbarung bereitgestellt wurden oder durch unsachgemäße Verwendung, Missbrauch, Vernachlässigung, unsachgemäße Installation oder Bedienung, Unfällen, Fehlkonfigurationen und/oder Änderungen oder Beschädigungen der Software oder durch die Verwendung der Software mit anderen Computerprogrammen oder auf Geräten oder mit Diensten, die nicht vonBMILeisure genehmigt wurden; © Ungenauigkeiten, Verzögerungen, Unterbrechungen oder Fehler, die aufgrund falscher Daten oder Daten auftreten, die nicht den erforderlichen Eingabeformaten entsprechen; (d) die Nutzung der Software oder Maßnahmen des Kunden oder seiner Nutzer, die von den Bestimmungen oder Vorschriften der neuesten Version der Dokumentation und dieser Vereinbarung abweichen oder in irgendeiner Weise nicht mit der normalen Nutzung der Software vereinbar sind.
Datenschutz und Datensicherheit
Jede Partei hat bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden die Datenschutzgesetze einzuhalten. Der Kunde garantiertBMILeisure, dass er das gesetzliche Recht hat, alle personenbezogenen Daten, die erBMILeisure im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung tatsächlich offenlegt, offenzulegen, und dass der Kunde die ausreichende Zustimmung aller betroffenen Personen (falls zutreffend) eingeholt hat.
Der Kunde darfBMILeisure nur personenbezogene Daten von betroffenen Personen zur Verfügung stellen, die unter die in der zwischen den Parteien geschlossenen und dieser Vereinbarung beigefügten Datenverarbeitungsvereinbarung fallenden Kategorien fallen, undBMILeisure darf diese Daten nur im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verarbeiten.
Wenn Änderungen oder voraussichtliche Änderungen der Datenschutzgesetze dazu führen oder führen werden, dass eine oder beide Parteien die Datenschutzgesetze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Vereinbarung nicht einhalten, werden die Parteien sich nach besten Kräften bemühen, unverzüglich solche Änderungen dieser Vereinbarung zu vereinbaren, die zur Behebung dieser Nichteinhaltung erforderlich sind.
Verletzungsklagen durch Dritte
BMILeisure entschädigt und verteidigt den Kunden gegen alle Ansprüche Dritter, soweit diese Ansprüche auf einer Verletzung der geistigen Eigentumsrechte dieser Dritten durch die Software im Gebiet beruhen.
Ansprüche, die sich aus einem der folgenden Punkte ergeben, sind von Ziffer23.1ausgeschlossen: (i) die unbefugte Nutzung der Software durch den Kunden; (ii) die Änderung der Software durch den Kunden oder einen Dritten; (iii) die Nichtverwendung der neuesten Version der Software, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurde, durch den Kunden; (iv) die Nichtintegration oder Nichtinstallation von Korrekturen an der Software durch den Kunden, die vonBMILeisure herausgegeben wurden, wennBMILeisure darauf hingewiesen hat, dass eine solche Aktualisierung oder Korrektur erforderlich ist, um eine mögliche Rechtsverletzung zu verhindern, oder (v) die Nutzung der Software durch den Kunden in Kombination mit Software oder Dienstleistungen, die nicht von BMI Leisure stammen.
Die Entschädigungsverpflichtung gemäß diesem Abschnitt unterliegt folgenden Bedingungen: (i) Der Kunde benachrichtigtBMILeisure unverzüglich schriftlich über solche Ansprüche; (ii) der Kunde gewährtBMILeisure die alleinige Kontrolle über die Verteidigung und Beilegung solcher Ansprüche; (iii) Der Kunde arbeitet auf Anfrage uneingeschränkt mitBMILeisure zusammen. (iv) Der Kunde gibt keine Zusicherung hinsichtlich der Haftung vonBMI Leisurein Bezug auf solche Ansprüche ab und stimmt ohne vorherige schriftliche Zustimmung vonBMI Leisurekeinem Vergleich in Bezug auf solche Ansprüche zu.
WennBMILeisure nach vernünftiger Einschätzung der Ansicht ist, dass die Software Gegenstand einer Forderung Dritter werden könnte, hatBMILeisure nach eigenem Ermessen das Recht: (i) Teile der Software so zu ändern, dass sie keine Rechte mehr verletzen, sofern die gleichwertige Funktionalität erhalten bleibt; (ii) für den Kunden eine Lizenz zu erwerben, um die Software gemäß der Vereinbarung weiter zu nutzen; oder (iii) die betreffende Lizenz zu kündigen und dem Kunden einen Betrag in Höhe eines anteiligen Betrags der Lizenz- und Supportgebühr zu zahlen.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Vorstehende die gesamte Haftung und Verpflichtung vonBMILeisure und den einzigen Rechtsbehelf des Kunden in Bezug auf jede Verletzung oder mutmaßliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum darstellt, die durch die Software oder einen Teil davon verursacht wird.
Vertrauliche Informationen
Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei erhalten, vertraulich, halten sie geheim und geben sie nicht an Dritte weiter, mit Ausnahme ihrer Vertreter, Mitarbeiter, Berater oder Konsultanten, wenn eine solche Weitergabe für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich ist und nur in dem Fall, dass diese Vertreter, Mitarbeiter, Berater oder Konsulenten mindestens ebenso strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen wie in der Vereinbarung vorgesehen.
Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung offengelegt werden, dürfen zu keinem anderen Zweck als dem zur Erfüllung der Verpflichtungen einer der Parteien aus der Vereinbarung verwendet werden.
Beide Parteien ergreifen ausreichende Maßnahmen, um die Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen zu wahren. Die Parteien vereinbaren insbesondere, dass sie: (i) keine Bestandteile der vertraulichen Informationen kopieren oder anderweitig verwerten, außer wie hierin vorgesehen, und keine diesbezüglichen Offenlegungen gegenüber Dritten vornehmen; (ii) die andere Partei unverzüglich zu benachrichtigen, wenn sie Kenntnis von einer Verletzung der Vertraulichkeit erhält, und der anderen Partei in diesem Zusammenhang jede angemessene Unterstützung zu gewähren.
Für die Zwecke dieses Abschnitts gelten folgende Informationen nicht als vertrauliche Informationen: (i) Informationen, die veröffentlicht wurden oder auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen die Vereinbarung öffentlich zugänglich geworden sind, (ii) Informationen, von denen nachgewiesen werden kann, dass sie der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren; (iii) rechtmäßig von einem Dritten erworben wurden, ohne dass eine Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung dieses Dritten vorliegt; oder (iv) nachweislich von der empfangenden Partei unabhängig von der Offenlegung erstellt wurden.
Wenn und soweit dies aufgrund einer gerichtlichen oder behördlichen Anordnung erforderlich ist, kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen offenlegen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei (i) die offenlegende Partei vor der Beantragung einer Schutzanordnung oder einer gleichwertigen Maßnahme angemessen benachrichtigt, es sei denn, dies ist der empfangenden Partei gesetzlich untersagt; (ii) in angemessener Weise mit der offenlegenden Partei bei deren angemessenen Bemühungen um Erlangung einer Schutzanordnung oder einer anderen geeigneten Abhilfe zusammenarbeitet; (iii) nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, zu dessen Offenlegung sie gesetzlich verpflichtet ist; und (iv) angemessene Anstrengungen unternimmt, um von der zuständigen Justiz- oder Regierungsbehörde eine zuverlässige schriftliche Zusicherung zu erhalten, dass sie den vertraulichen Informationen den höchsten Schutzgrad gewährt, der nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften möglich ist.
Die in dieser Klausel festgelegten Verpflichtungen treten mit Beginn der Verhandlungen zwischen den Parteien in Kraft und gelten für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen in der Vereinbarung ersetzen alle zuvor zwischen den Parteien unterzeichneten Geheimhaltungsvereinbarungen.
Haftungsbeschränkung
BMILeisure ist nicht verpflichtet, den Kunden für Ansprüche aus dem Vertrag zu entschädigen, es sei denn, diese Ansprüche übersteigen zweitausendfünfhundert (2.500) Euro.
Vorbehaltlich des nach geltendem Recht zulässigen Höchstmaßes ist die Haftungvon BMI Leisureim Rahmen des Vertrags: (i) pro Ereignis (oder Reihe von zusammenhängenden Ereignissen) nicht höher als die Gebühren, die der Kunde gemäß dem Vertrag für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten vor dem Datum des Ereignisses (oder des letzten Ereignisses der Reihe von zusammenhängenden Ereignissen), das den Anspruch begründet, anBMILeisure gezahlt hat.
BMILeisure haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden für indirekte, strafbare, besondere Folgeschäden oder ähnliche Schäden (einschließlich Schäden aufgrund von entgangenem Gewinn, entgangenen Einnahmen, Geschäftsausfall, Verlust oder Beschädigung von Daten, Verlust von Kunden und Verträgen, Verlust von Goodwill, Kosten für die Beschaffung von Ersatzwaren oder -dienstleistungen und Reputationsschäden), unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig entstanden sind, sowie für Ansprüche Dritter. Jede Partei ist verpflichtet, Schäden zu mindern. Die Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gemäß dieser Klausel gelten zugunsten der verbundenen Unternehmen und Subunternehmer vonBMI Leisurein demselben Umfang, in dem diese Bestimmungen zugunsten vonBMILeisure gelten.
BMILeisure kann in keiner Weise, weder vertraglich noch außervertraglich, für die Einstellung einer älteren Version der Software oder für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die missbräuchliche (oder nicht bestimmungsgemäße) Verwendung der Software verursacht werden.
Verschiedenes
Entire agreement – The Agreement constitutes the entire agreement and understanding between the Parties with respect to the subject matter hereof and supersedes all prior oral or written agreements, representations or understandings between the Parties relating to the subject matter hereof. No statement, representation, warranty, covenant or agreement of any kind not expressly set forth in the Agreement shall affect, or be used to interpret, change or restrict, the express clauses of the Agreement.
Waiver – The terms of the Agreement may be modified or amended only by written agreement executed by a duly authorized representative of both Parties hereto. The terms of the Agreement may be waived only by a written document signed by both Parties. Each such waiver or consent shall be effective only in the specific instance and for the purpose for which it was given, and shall not constitute a continuing waiver or consent.
Severability – If any provision of the Agreement is determined to be illegal, void, invalid or unenforceable, in whole or in part, the remaining provisions shall nevertheless continue in full force and effect. The provisions found to be illegal, invalid or unenforceable shall be enforceable to the full extent permitted by applicable law. Each Party shall use its best efforts to immediately negotiate in good faith a valid replacement provision with an equal or similar economic effect.
Survival – Expiration, termination or cancellation of the Agreement shall be without prejudice to the rights and liabilities of each Party which have accrued prior to the date of termination, and shall not affect the continuance in force of the provisions of the Agreement which are expressly or by implication intended to continue in force, including, without limitation, the provisions relating to Intellectual Property Rights, Confidential Information and Limitation of Liability.
Assignment – BMI Leisure may assign, transfer and/or subcontract the rights and obligations under the Agreement to any Third Party. The Client shall not assign or otherwise transfer any of its rights or obligations under the Agreement without BMI Leisure’s prior written consent. BMI Leisure’s consent should be requested by registered letter, disclosing the identity of the prospective transferee. Subject to any restrictions on assignment herein contained, the provisions of the Agreement shall inure to the benefit of and shall be binding upon the Parties hereto and their respective heirs, legal representatives, successors and assignees.
Force Majeure – Neither Party will be responsible or liable for any failure or delay in the performance of its obligations under the Agreement arising out of or caused by Force Majeure. In the event of Force Majeure, the Party shall inform the other Party at least within reasonable time about the nature of the Force Majeure and the fact that it wants to rely on this clause. The Party must, within reasonable time, provide the other Party with the evidence of the existing of the Force Majeure, the date when the Force Majeure comes or has come into effect, and also when it will have ceased to exist. In case of Force Majeure, the Party is obligated to mitigate damage, and must use its best efforts to keep the consequences to a minimum. In the event of failure to comply with the abovementioned procedure, the Party shall be prevented to rely on the Force Majeure event and the Force Majeure clause.
Publicity – BMI Leisure shall have the right to use any trademarks, logos or other marks of the Client (including the Client’s corporate name) for client references on BMI Leisure’s website, social media announcements and sales presentations. Upon both Parties explicit consent, they shall jointly issue a press release in which they announce the partnership between the Client and BMI Leisure.
Relationship between the Parties – The relationship between BMI Leisure and the Client is that of independent contractors. Neither Party is agent for the other and neither Party has any authority to make any contracts, whether expressly or by implication, in the name of the other Party, without that Party’s prior written consent for express purposes connected with the performance of the Agreement.
Notices – Any notice required to be served by the Agreement shall in first instance be given by electronic mail. Notices given to the Client shall be done to the email address set out in the Order Form (or in case no email address is available via post to the Client’s registered address). Notices to BMI Leisure shall be done by email to [email protected]. All notices given by electronic mail, shall only be valid in case confirmation of receipt was expressly given by electronic mail by the receiving Party. In case no confirmation of receipt was given by BMI Leisure within five (5) Business Days, all notices can be done in writing and served by personal delivery, registered letter, facsimile transmission (confirmed by registered letter) addressed to either Party at its address given in the Order Form or to such other address as a Party may designate by notice hereunder. All notices shall be deemed to have been given either (i) if by hand, at the time of actual delivery thereof to the receiving Party at such Party’s address, (ii) if sent by overnight courier, on the next Business Day following the day such notice is delivered to the courier service, or (iii) if sent by registered or certified mail, on the fifth (5th) Business Day following the day such mailing is made.
Conflict – In case of conflict between the provisions of the contractual documents executed between the Parties, the first document shall prevail on the latter: (i) the Order Form, (ii) the Terms and Conditions (iii) the annexes, unless explicitly agreed otherwise in written between the Parties.
Interpretation – The terms of the Agreement shall be interpreted as follows (unless the context shall otherwise require or permit): (i) Reference to any statute or statutory provision includes a reference to that statute or statutory provision as from time to time amended, extended or re-enacted; (ii) Words importing the singular include the plural, words importing any gender include every gender and words importing persons include bodies corporate and incorporate; and each case vice versa; (iii)The headings or captions to the clauses are for ease of reference only and shall not affect the interpretation or construction of the Agreement.
Sprache – Die Vereinbarung wird ausschließlich in englischer Sprache geschlossen; diese Sprache ist in jeder Hinsicht maßgebend. Darüber hinaus erfolgen alle Mitteilungen und Bekanntgaben gemäß dieser Vereinbarung in englischer, französischer oder niederländischer Sprache.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit – Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Belgiens und ist entsprechend auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Antwerpen, Abteilung Turnhout. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf findet auf die Vereinbarung keine Anwendung.